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Auf Autobahnen muss für Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen des gewerblichen Güterkraftverkehrs eine Mautgebühr entrichtet werden. Ab welcher technisch zulässigen Gesamtmasse gilt dies?
Antwort: Ab einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Deine Antwort ist richtig. In Deutschland gilt die Mautpflicht auf Autobahnen für Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen des gewerblichen Güterverkehrs ab einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen. Fahrzeuge bis einschließlich 3,5 Tonnen sind von der Lkw-Maut befreit. Sobald aber das Gesamtgewicht des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination diese Grenze überschreitet, muss Maut gezahlt werden. Diese Regelung soll dazu beitragen, die Kosten des Straßenverschleißes durch schwere Nutzfahrzeuge gerecht zu verteilen und ist im Bundesfernstraßenmautgesetz festgelegt. Für das Bestehen ähnlicher Fragen solltest du dir merken, dass die Mautpflicht bei mehr als 3,5 Tonnen beginnt.
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